Ernährungsberatung

Bewegung und Ernährung gehören zusammen. Unsere Ernährungsberatung ergänzt Ihre Therapie um den entscheidenden zweiten Hebel — wissenschaftlich fundiert, alltagstauglich und individuell. Von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst: Bei ärztlicher Notwendigkeit übernehmen sie einen Großteil der Kosten (§43 SGB V). So funktioniert der Ablauf zur Kostenerstattung:

  • B.Sc. Ökotrophologin
  • Auch online möglich
  • Kassenzuschüsse über §20 SGB V prüfen wir gerne
  • Familienberatung

Termin vereinbaren

Ein Tisch, auf dem verschiedene Gemüse- und Obstsorten liegen.

So gehen wir vor

1

Ärztliche Notwendigkeit

Lassen Sie sich von Ihrem Arzt eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen.

2

Kostenvoranschlag

Kontaktieren Sie uns — wir erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag und unser Zertifikat.

3

Bewilligung der Kasse

Reichen Sie die Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein. Sie erhalten Bescheid über die Zuschusshöhe (meist 80–100 %).

4

Start & Erstattung

Wir starten mit der Beratung. Sie bezahlen zunächst und erhalten Ihr Geld nach Einreichen der Teilnahmebescheinigung zurück.