Ernährungsberatung
Bewegung und Ernährung gehören zusammen. Unsere Ernährungsberatung ergänzt Ihre Therapie um den entscheidenden zweiten Hebel — wissenschaftlich fundiert, alltagstauglich und individuell. Von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst: Bei ärztlicher Notwendigkeit übernehmen sie einen Großteil der Kosten (§43 SGB V). So funktioniert der Ablauf zur Kostenerstattung:
- B.Sc. Ökotrophologin
- Auch online möglich
- Kassenzuschüsse über §20 SGB V prüfen wir gerne
- Familienberatung

So gehen wir vor
Ärztliche Notwendigkeit
Lassen Sie sich von Ihrem Arzt eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen.
Kostenvoranschlag
Kontaktieren Sie uns — wir erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag und unser Zertifikat.
Bewilligung der Kasse
Reichen Sie die Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein. Sie erhalten Bescheid über die Zuschusshöhe (meist 80–100 %).
Start & Erstattung
Wir starten mit der Beratung. Sie bezahlen zunächst und erhalten Ihr Geld nach Einreichen der Teilnahmebescheinigung zurück.